ERKLÄRUNG ZUR BARRIEREFREIHEIT
Das Bibliotheksservice-Zentrum Baden-Württemberg (BSZ) und die Verbundzentrale des GBV (VZG) sind bemüht, gemeinsame Services und mobile Anwendungen im Einklang mit den nationalen Rechtsvorschriften zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates sowie den entsprechenden Landesgesetzen und Verordnungen barrierearm zugänglich zu machen.
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Website https://www.bszgbv.de
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Die Website https://www.bszgbv.de und deren Funktionalität und Darstellungsform auf gängigen Endgeräten sind mit den Web Content Accessibility Guidlines 2.1 (WCAG 2.1) Level AA und den Vorgaben der harmonisierten europäischen Norm EN 301 549 V2.1.2 (08-2018) weitgehend vereinbar.
Nicht barrierefreie Inhalte
- In den Webauftritten eingebundene Dokumente (.pdf, .doc, etc.)
Begründung: Unverhältnismäßige Belastung
Ältere Dokumente sind aufgrund der sehr großen Anzahl nicht barrierefrei und können nicht in ein barrierefreies Format umgewandelt werden, da zum Teil die Ausgangsformate fehlen und eine nachträgliche Bearbeitung der Dokumente unverhältnismäßig arbeitsaufwendig ist.
Bei neu erscheinenden PDF-Dokumenten bemühen wir uns, künftig eine barrierefreie Version zur Verfügung zu stellen.
Falls Sie eine bestimmte PDF-Datei benötigen, die noch nicht barrierefrei zur Verfügung steht, kontaktieren Sie uns gerne unter barrierefreiheit@gbv.de
Begründung: Ausnahme § 9 Absatz 2 Satz 2 NBGG :
Dokumente, die von Dritten (z.B. andere Organisationen, Ministerien, u.a.) bereitgestellt werden, liegen eventuell nicht barrierefrei vor.
- Nicht alle interaktiven Bedienelemente haben programmatisch ermittelbare Namen und Rollen.
- Alternative Zugangswege: Es ist nur ein Zugangsweg (Menü) zu den Inhalten des Angebots vorhanden.
Begründung:
Technischer Betreiber dieses Webauftritts ist die Verbundzentrale des GBV (VZG). Diese bietet für ihren Zuständigkeitsbereich weitere umfangreiche Webauftritte, daher sind Fehler nicht ganz auszuschließen.
Die identifizierten Defizite und Mängel befinden sich aktuell in einem kontinuierlichen Verbesserungsprozess, der sukzessive abgearbeitet wird.
Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung wurde am 10.03.2023 aktualisiert.
Die Erklärung basiert auf einer vorgenommenen Selbstbewertung.
Barrieren melden: Feedback und Kontaktangaben
Bitte informieren Sie uns, wenn Sie in unseren Webauftritten auf erläuterungsbedürftige Inhalte oder Inhalte, die schwer zugänglich sind, stoßen. Im Rahmen der Kooperation BSZ-GBV wenden Sie sich bitte an:
Verbundzentrale des GBV (VZG)
Platz der Göttinger Sieben 1
37073 Göttingen
Schlichtungsverfahren
Bei nicht zufriedenstellenden Antworten aus oben genannter Kontaktmöglichkeit können Sie bei der Schlichtungsstelle, eingerichtet bei der Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderungen in Niedersachsen, einen Antrag auf Einleitung eines Schlichtungsverfahrens nach dem Niedersächsischen Behindertengleichstellungsgesetz (NBGG) stellen.
Die Schlichtungsstelle nach § 9 d NBGG hat die Aufgabe, Streitigkeiten zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen des Landes Niedersachsen, zum Thema Barrierefreiheit in der IT, beizulegen. Das Schlichtungsverfahren ist kostenlos. Es muss kein Rechtsbeistand eingeschaltet werden.
Direkt kontaktieren können Sie die Schlichtungsstelle unter:
Hannah-Arendt-Platz 2
30159 Hannover
Tel.: 0511/120-4010
Fax: 0511/120-99 4010
E-Mail: schlichtungsstelle@ms.niedersachsen.de