ERKLÄRUNG ZUR BARRIEREFREIHEIT

Das Bibliotheksservice-Zentrum Baden-Württemberg (BSZ) und die Verbundzentrale des GBV (VZG) sind bemüht, gemeinsame Services und mobile Anwendungen im Einklang mit den nationalen Rechtsvorschriften zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates sowie den entsprechenden Landesgesetzen und Verordnungen barrierearm zugänglich zu machen.

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Website https://www.bszgbv.de

 

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Die Website https://www.bszgbv.de und deren Funktionalität und Darstellungsform auf gängigen Endgeräten sind mit den Web Content Accessibility Guidlines 2.1 (WCAG 2.1) Level AA und den Vorgaben der harmonisierten europäischen Norm EN 301 549 V2.1.2 (08-2018) weitgehend vereinbar.

 

Nicht barrierefreie Inhalte

  • Nicht alle interaktiven Elemente (z. B. Schaltflächen, Links, Formulareingaben) verfügen über programmatisch ermittelbare Namen und Rollen. Dies erschwert die Bedienung mit assistiven Technologien.
  • Es ist nur ein Zugangsweg (über das Hauptmenü) zu den Inhalten des Angebots vorhanden. Dies kann die Navigation insbesondere für Nutzerinnen und Nutzer mit kognitiven Einschränkungen oder assistiven Technologien erschweren.
  • Eingebundene ältere Dokumente (z. B. PDF, Word oder Excel)
    Diese Dokumente sind aufgrund ihrer großen Anzahl nicht barrierefrei. Eine nachträgliche Umwandlung ist in vielen Fällen nicht möglich, da die ursprünglichen Quelldateien fehlen und die Bearbeitung mit unverhältnismäßigem Aufwand verbunden wäre.

Begründung:

Technischer Betreiber dieses Webauftritts ist die Verbundzentrale des GBV (VZG). Diese bietet für ihren Zuständigkeitsbereich weitere umfangreiche Webauftritte, daher sind Fehler nicht ganz auszuschließen.
Die identifizierten Defizite und Mängel befinden sich derzeit in einem kontinuierlichen Verbesserungsprozess und werden sukzessive behoben.

 

Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 03.06.2025 aktualisiert.

Die Erklärung basiert auf einer vorgenommenen Selbstbewertung.

 

Barrieren melden: Feedback und Kontaktangaben

Bitte informieren Sie uns, wenn Sie in unseren Webauftritten auf erläuterungsbedürftige Inhalte oder Inhalte, die schwer zugänglich sind, stoßen. Im Rahmen der Kooperation BSZ-GBV wenden Sie sich bitte an:

barrierefreiheit@gbv.de

 

Verbundzentrale des GBV (VZG)
Platz der Göttinger Sieben 1
37073 Göttingen

 

Schlichtungsverfahren

Bei nicht zufriedenstellenden Antworten aus oben genannter Kontaktmöglichkeit können Sie bei der Schlichtungsstelle, eingerichtet bei der Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderungen in Niedersachsen, einen Antrag auf Einleitung eines Schlichtungsverfahrens nach dem Niedersächsischen Behindertengleichstellungsgesetz (NBGG) stellen.

 

Die Schlichtungsstelle nach § 9 d NBGG hat die Aufgabe, Streitigkeiten zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen des Landes Niedersachsen, zum Thema Barrierefreiheit in der IT, beizulegen. Das Schlichtungsverfahren ist kostenlos. Es muss kein Rechtsbeistand eingeschaltet werden.

 

Direkt kontaktieren können Sie die Schlichtungsstelle unter:

 

Hannah-Arendt-Platz 2
30159 Hannover
Tel.: 0511/120-4010
Fax: 0511/120-99 4010
E-Mail: schlichtungsstelle@ms.niedersachsen.de